4. Andere Ansprüche als das in 1. genannte Recht auf
Mängelbeseitigung werden durch diese Garantie nicht begründet.
Für Schäden aufgrund verspäteter oder unzureichender
Mängelbeseitigung haften wir nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
5. Alle Informationen müssen vom autorisierten VIPER-
Vertragshändler in der Einbaubestätigung ausgefüllt werden.
Händlername und Anschrift bzw. Stempel. Marke der Alarmanlage
und Gerätebezeichnung, Seriennummer der Alarmanlage,
Fahrzeughersteller, polizeiliches Kennzeichen.
HINWEIS: In anderen Ländern können hiervon abweichende
Garantiebedingungen gelten. Die Kaufquittung gilt als
Garantiebeleg. Bitte sorgfälltig aufbewahren und bei
Beanstandungen vorlegen.
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